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Benutzungsordnung

der Ortsgemeinde Beindersheim
für die Grillhütte
vom 05.04.2011


Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Beindersheim hat am 05.04.2011 folgende Benutzungsordnung für die Grillhütte der Ortsgemeinde beschlossen:

 

§ 1 Allgemeines
(1) Die Grillhütte steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Beindersheim. Neben den örtlichen
Vereinen, Organisationen und Gruppen steht die Grillhütte jedem Einwohner der Ortsgemeinde
Beindersheim zur Verfügung. Auswärtige können die Grillhütte frühestens 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung bestellen. Ein Rechtsanspruch auf Benutzung besteht jedoch nicht.

 

§ 2 Art und Umfang der Nutzung
(1) Die Benutzung der Grillhütte ist bei der Ortsgemeinde zu beantragen. Die Genehmigung zur Nutzung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Ortsgemeinde, in dem u.a. der Nutzungszweck und die Nutzungszeit festgelegt ist. Darüber hinaus hat der Benutzer eine verantwortliche Person zu benennen.

(2) Mit der Inanspruchnahme erkennen die Benutzer der Grillhütte diese Benutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen an. Vor Übernahme und nach der Benutzung der Grillhütte erfolgt eine Kontrolle durch die Ortsgemeinde oder einer durch die Ortsgemeinde beauftragten Person und der vom Mieter benannten Person über den ordnungsgemäßen Zustand der Grillhütte.

(3) Benutzer, die wiederholt einen unsachgemäßen Gebrauch von der Grillhütte machen oder gegen die Benutzungsordnung erheblich verstoßen, werden von der weiteren Benutzung ausgeschlossen.

(4) Die Ortsgemeinde hat das Recht, die Grillhütte aus Gründen der Pflege und Unterhaltung vorübergehend zu schließen. Die Mieter sind hierüber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

(5) Die Maßnahmen der Ortsgemeinde nach Abs. 3 und 4 lösen keine Schadensersatzansprüche gegen die Ortsgemeinde aus.

(6) Die Sperrzeiten der Grillhütte werden in der Zeit von Sonntag bis Donnerstag auf 24.00 Uhr und von Freitag bis Samstag auf 01.00 Uhr festgelegt. Überschreitungen sind nicht zulässig.

§ 3 Hausrecht
a)Grundsätzlich steht das Hausrecht in der Grillhütte der Ortsgemeinde sowie den von ihr beauftragten Personen zu; ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Während der Benutzung der Grillhütte übt die vom Benutzer eingesetzte verantwortliche Person das Hausrecht aus.

b)Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist, bis auf das bei der Anmeldung angegebene Kraftfahrzeug, auf dem Gelände der Grillhütte oder auf den zur Grillhütte führenden Wirtschaftswegen untersagt.

Abstellmöglichkeiten bietet der Parkplatz am Friedhof.

 

§ 4 Pflichten der Benutzer

(1 )Die Terminvereinbarungen finden ausschließlich zur Amtsstunde im Rathaus statt.

(2) Die Mieter der Grillhütte erhalten den Schlüssel am Veranstaltungstag, frühestens um 11.00 Uhr, an der Grillhütte. Die Schlüsselrückgabe erfolgt am nächsten Tag, spätesten um 11.00 Uhr, ebenfalls an der Grillhütte oder, in beiden Fällen, in Absprache mit dem jeweils Beauftragten der Ortsgemeinde.

(3) Die Benutzer müssen die Grillhütte pfleglich und schonend behandeln. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass der durch die Benutzung anfallende Müll vom Benutzer selbst mitgenommen wird.

(4) Die Grillhütte, die dazugehörenden Außenanlagen, insbesondere die Toilettenanlage, sind nach der Benutzung in gereinigtem Zustand an die Ortsgemeinde zurückzugeben.

(5) Beschädigungen und Verluste aufgrund der Benutzung sind sofort der Ortsgemeinde oder ihren Beauftragten zu melden.

(6) Der Mieter haftet der Ortsgemeinde für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Grillhütte, den dazugehörenden Außenanlagen und der Toilettenanlage stehen und von ihm verursacht werden.

(7) Die Benutzer haben sich so zu verhalten, dass keine Ruhestörung eintritt. Die Freizeitlärmrichtlinie i. V. m. dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind einzuhalten.

Die Benutzung von Audioverstärkern nach 22.00 Uhr ist untersagt.

 

§ 5 Nutzungsentschädigung und Kaution

 (1) Einwohner der Ortsgemeinde Beindersheim haben einen Nutzungsentschädigung in Höhe von 100,00 Euro pro Tag zu zahlen. Die Benutzungsgebühr für auswärtige Personen beträgt 150,00 Euro.

In dieser Benutzungsgebühr ist ein Stromverbrauch von 50 kWh enthalten. Sollte der Stromverbrauch diese 50 kWh übersteigen, so ist für jede weitere angefangene kWh ein Betrag von 0,30 ? zu zahlen.

Daneben ist durch den Mieter eine Kaution in Höhe von 250,00 Euro bei der Ortsgemeinde zur Deckung eventuell durch die Nutzung auftretender Schäden an der Grillhütte und den dazugehörenden Anlagen, zu hinterlegen.

Die Kaution wird wieder an den Mieter zurückgegeben, sofern die Grillhütte, das Inventar und die Außenanlage sich nach der Benutzung in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Der Mehrverbrauch an Strom wird gegebenenfalls mit der Kaution verrechnet.

Ein Einbehalt der Kaution findet ferner statt, wenn gegen § 2 Abs. 6 oder § 4 Abs. 7 verstoßen wird.

(2) Jeder ortsansässige Verein/Partei/Verband hat die Grillhütte für eine Veranstaltung pro Jahr kostenfrei zur Verfügung.

(3) Sollte die Grillhütte trotz Bestellung nicht in Anspruch genommen werden, werden folgende Erstattungen vorgenommen. Bei Abmeldungen:
a)  4 Wochen und länger wird die Benutzungsgebühr voll erstattet
b)    zwischen 4 und 2 Wochen  wird 50 % der Benutzungsgebühr erstattet
c)    2 Wochen und weniger wird keine Benutzungsgebühr erstattet.

(4) Die Ortsgemeinde ist jederzeit berechtigt, durch einen Beauftragten den ordnungsgemäßen Zustand der Grillhütte zu überprüfen.

(5)  Sollten Nachreinigungsarbeiten bzw. Aufräumarbeiten (z.B. Müllentsorgung) erforderlich sein, so kann über den Einbehalt der Kaution hinaus eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro je angefangene Arbeitsstunde berechnet werden.

 

§ 6 Haftung

(1)Eine Haftung für Unfälle oder Diebstähle an, bei oder in der Grillhütte übernimmt die Ortsgemeinde nicht.
(2) Die Zustandshaftung der Ortsgemeinde als Grundstückseigentümerin nach § 836 BGB bleibt davon unberührt.

 

§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese Benutzungsordnung tritt zum 06.04.2011 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung in der Fassung vom 19.12.2000 außer Kraft.

Beindersheim, den 05.04.2011
Ortsgemeinde Beindersheim
gez.: Wey
Ortsbürgermeister

Wenn man die Grillhütte mieten möchte, wendet man sich
ab dem 1. März bis zum 31. Oktober
Dienstags von 17:00 bis 18:00 Uhr
an Herrn Helmut Kutscher,

erreichbar in der Sprechstunde der Ortsgemeinde
Telefonisch sind Auskünfte unter der Nummer 01639-142968 möglich
Benutzungsordnung