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Krankheit und Alter brauchen Solidarität

Dies ist das altbewährte Motto unseres Krankenpflegevereins. Schon seit dem 5.11.1973 haben sich Bürgerinnen und Bürger aus Heßheim und Beindersheim als Mitglieder im Ökumenischen Krankenpflegeverein Heßheim-Beindersheim zusammengeschlossen, um durch viele kleine Beiträge einen großen Beitrag der Nächstenliebe und Solidarität zu leisten:
Dies ist der vielfältig ausgeweitete Dienst der Fachkräfte in der Ökumenischen Sozialstation in Lambsheim. Mit weiteren evangelischen und katholischen Krankenpflegevereinen des Rhein-Pfalz Kreises Nord haben wir die Ökumenische Sozialstation aufgebaut und sind Träger dieser Institution.

Solidarität, die sich lohnt

Wer bei uns Mitglied ist, leistet somit vielfältige Solidarität, die sich lohnt:
Die Mitgliedschaft ist gelebte Nächstenliebe gegenüber allen Kranken und Alten, die die Hilfe der ökumenischen Sozialstation in Anspruch nehmen müssen. Durch die Beiträge der derzeit 4.000 Mitglieder kann die Ökumenische Sozialstation viele Dienste zu erschwinglichen Preisen anbieten. Viele Alte und Kranke werden trotz der neuen Pflegeversicherung nicht als "erheblich pflegebedürftig (Stufe 1)" eingestuft. Sie bekommen also keine Leistungen von der Pflegekasse. Das sind bisher etwa ein Drittel der Pflegefälle. Für Sie gibt es als Mitglieder bei großen und kleinen Pflegen beachtliche Ermäßigungen:

  • Wenn Sie pflegebedürftig sind und von der Pflegeversicherung Geld bekommen, dann bezahlen Sie mit diesem Geld die Leistungen der Ökumenischen Sozialstation Lambsheim, die von den Schwestern ausgeführt werden.
  • Sollte die Rechnung der Sozialstation pro Monat höher sein, als die Zuwendung aus der Pflegeversicherung, so bekommen Sie als Mitglied im Ökumenischen Krankenpflegeverein bis zu 25% Nachlass auf diese Leistungen.
  • Bekommen Sie kein Geld von der Pflegeversicherung, benötigen aber dennoch die Hilfe der Ökumenischen Sozialstation, dann werden Ihnen, je nach Mitgliedsjahren im Ökumenischen Krankenpflegeverein, die reduzierten Pflegesätze angerechnet.

 

Mobiler Sozialer Dienst (MSD)

Neben der häuslichen Krankenpflege bietet die Ökumenische Sozialstation seit Okt. 96 einen Mobilen Sozialen Dienst an, in dem neben erfahrenen Hauswirtschaftskräften auch ein Zivildienstleistender zum Einsatz kommt. Der MSD umfasst die Leistungskomplexe 10-20. Für diese Leistungskomplexe werden ebenfalls die o.g. Nachlässe gewährt.
Für Betreuungsdienste, die in den Leistungskomplexen der Pflegeversicherung nicht verzeichnet sind, wird ein Stundensatz von 12,50 ? erhoben. Hierunter fallen z.B. Spaziergänge mit dem Pflegebedürftigen oder Freizeitbeschäftigungen mit ihm. Mitglieder der Krankenpflegevereine erhalten auf diese Leistungen bis zu 25% Rabatt.

 
Wir sind familienfreundlich: Ein Mitgliedsbeitrag gilt für die ganze Familie (also Ehepartner und Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr oder der abgeschlossenen Berufsausbildung sind darin eingeschlossen). Wenn Kinder, die das 18. Lebensjahr oder ihre Berufsausbildung beendet haben, unverzüglich eine Mitgliedschaft eingehen, werden die Mitgliedsjahre der Eltern auch diesen anerkannt.

Detaillierte Erläuterungen

Der ökumenische Krankenpflegeverein Heßheim / Beindersheim ist eine Interessengemeinschaft von Mitgliedern, die durch Zahlung eines Beitrages von jährlich ? 31,- pro Person / Familie vorsorgt, dass im Pflegefall, trotz gesetzlicher Pflegeversicherung, nur ein reduzierter Eigenanteil der selbst zu erbringenden Pflegekosten zu leisten ist. Der Verein hat einen Mitgliederbestand in Heßheim von 400 und in Beindersheim von 313 Personen. Das jährliche Beitragsaufkommen wird mit rund 80% an die ökumenische Sozialstation Lambsheim abgeführt. Dadurch ist gewährleistet, dass die Mitglieder nach 3 Jahren Mitgliedschaft nur einen reduzierten Anteil von 90%, nach 5 Jahren von 85%, nach 11 Jahren von 80% und nach 16 Jahren von 75%  selbst tragen müssen.
Die Sozialstation Lambsheim betreut einen Kreis, in dem ca. 35.000 Einwohner leben. Davon sind ca. 4.000 Einwohner Mitglieder in den ökumenischen Krankenpflegevereinen. Zur Zeit gibt es 220 Patienten, die versorgt werden müssen. Von den pflegebedürftigen Personen sind nur 8 Patienten nicht Mitglieder in einem Krankenpflegeverein.
Nach der Regelung der gesetzlichen Pflegeversicherung gelten ab 1.1.2010 für die Pflege im Heim folgende Pflegesätze:

 1. Stufe

  ? 1.023,-

 2. Stufe

  ? 1.279,-

 3. Stufe

  ? 1.432,-

in Härtefällen

  ? 1.918,-

 

Die Versorgung eines Pflegebedürftigen, nach ärztlicher Anordnung, zahlt die Krankenkasse. Dabei muss es sich um eine vorübergehende Pflegebedürftigkeit handeln, bis max. 6. Wochen, und der Erfolg muss sichtbar sein.
Die Sozialstation Lambsheim ist nicht im Heim tätig, sondern hilft bei der Pflege zu Hause. Die Leistungen erfolgen nach einem sogenannten Leistungskomplex, den wir in dieser Informationsschrift abgedruckt haben. Auf die Gebühren dieser Tabelle erhalten die Mitglieder der ökumenischen Krankenpflegevereine die oben genannten Nachlässe von 10% bis zu 25%, sofern sie keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.
Wenn der Pflegefall eintritt, muss sofort ein Antrag auf Übernahme der Pflegekosten bei der Krankenkasse gestellt werden, der rückwirkend genehmigt wird. Der Patient muss sich dann für die Geldleistung oder die Kombinationsleistung entscheiden.

Die Geldleistung der Krankenkasse beträgt in der

1. Stufe

  ?   225,-

2. Stufe

  ?   430,-

3. Stufe

  ?   685,-


Für die erbrachte Leistung schreibt die Sozialstation eine Rechnung an den Patient, ohne Nachlass, da er bereits eine Geldleistung von der Krankenkasse erhalten hat.
Bei der Kombinationsleistung rechnet die ökumenische Sozialstation mit der Krankenkasse ab, in der

1. Stufe

  ?   440,-

2. Stufe

  ? 1040,-

3. Stufe

  ? 1510,-


jeweils als maximale Verrechnungsmöglichkeit.
Beispiel in der 1. Stufe:
Die ökumenische Sozialstation rechnet 220,- ?
mit der Krankenkasse ab.
Dies sind 50% von 440,- ?
Somit erhält der Patient von der Krankenkasse noch eine Erstattung von:
50% aus 225,- ? = 112,50 ?

Entstehen höhere Kosten als 440,-?
schreibt die Sozialstation eine 2. Rechnung für den Patient und gliedert die Mehrleistung auf. Je nach Dauer der Zugehörigkeit zum ökumenischen Krankenpflegeverein, werden bis zu 25% Nachlass gewährt.

Falls es vorkommt, dass...

  • die Krankenkasse die Pflegebedürftigkeit ablehnt
  • die Krankenkasse die nächst höhere Pflegestufe ablehnt
  • die Angehörigen möchten, dass eine höhere Leistung der ökumenischen Sozialstation erbracht wird, als die Krankenkasse vorgeschrieben hat, z.B. durch häufigere Besuche zum Baden etc. wird der Mehraufwand der ökumenischen Sozialstation separat berechnet und die Mitglieder des ökumenischen Krankenpflegevereins erhalten die Nachlässe, je nach Dauer der Vereinszugehörigkeit.

Bei der Höhe der Pflegekosten, die jeden Einzelnen treffen können, ist es unbedingt empfehlenswert, dem ökumenischen Krankenpflegeverein beizutreten.
Für nähere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

 

Magdalena Muhl
2. Vorsitzende

Beitrittsformulare können Sie anfordern bei:

  

dem  1. Vorsitzenden, Frau Petra Constanze

Tel. 7 04 54

der  2. Vorsitzenden, Frau Muhl

Tel. 7 27 75

der Kassiererin, Frau Senger

Tel. 7 00 45

dem Schriftführer, Herrn Maas

Tel. 7 28 34